TELEFONKARTEN

Dieses Urteil wird Mobilfunkunternehmen nicht freuen und auf Flohmärkten die Runde machen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die bloße Benutzung von fremden Handykarten nicht ohne weiteres Betrug ist. Dies scheint, so die Zusammenfassung bei beck-aktuell, vor allem dann zu gelten, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Inhaber der Karten mit der Nutzung durch den Dritten einverstanden war.