Der law blog und insbesondere das ebay-Urteil des Amtsgerichts Erlangen sorgen derzeit dafür, dass mein Postfach mit Mandatsanfragen reichlich gefüllt ist. Viele Ratsuchende sind offensichtlich von einem gewissen Misstrauen gegenüber Anwälten geprägt.
Eine e-mail begann zum Beispiel mit dem Satz:
Bitte Anfrage nur beantworten, wenn nicht gebührenpflichtig.
Finde ich völlig in Ordnung. Erstaunt hat mich dann allerdings die Nachfrage wenige Tage später:
„… warte ich noch auf Ihre Auskunft, ob meine Sache Aussicht auf Erfolg hat.“
Seitdem ich geantwortet habe, dass genau diese Auskunft zu meinem Broterwerb gehört und (wegen des geringen Streitwerts) eine Beratungsgebühr von immerhin knapp 20Euro auslöst, habe ich dann wiederum nichts mehr gehört.
Ein weiterer Betroffener bittet mich um eine „Stellungnahme zu meinem Problem im Rahmen eines Kostenvoranschlages“.
Aus einer anderen mail:
„Sie können meine Sache gerne an die Presse bringen und die anfallenden Honorare mit Ihren Gebühren verrechnen. Ich bitte aber um schriftliche Bestätigung, dass mir nichts berechnet wird.“
Das Problem bei der Sache ist, dass der Zeitaufwand für solche Gebührendiskussionen mörderisch wird, wenn man sich hier wirklich auf eine Debatte einlässt. Ich habe mir deshalb angewöhnt, klipp und klar zu sagen, was meine Dienste kosten. Und dann um eine definitive Ansage zu bitten, ob das (Beratungs-)Mandat erteilt wird.
Das ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich möchte ganz gerne auch noch Zeit für jene haben, die tatsächlich meine Mandanten werden.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)