TEURES VERGNÜGEN
Nacktjoggen kostet 600 Euro. So das Oberlandesgericht Karlsruhe. Wie die Vorinstanz erkannte das Gericht auf eine grob ungehörige Handlung, welche im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung stehe. Dem Nacktjogger, der sich auf seine Bürgerrechte berief, half es auch nicht, dass es an dem fraglichen Sommerabend ziemlich heiß gewesen ist, so die Meldung von LexisNexis.