Eltern, die sich in die Wohnungssuche ihrer Kinder einschalten, sollten in Bewerbungsbriefen Sätze wie diesen vermeiden:
Selbstverständlich übernehmen wir die Mietbürgschaft.
Jedenfalls, wenn das nicht unbedingt so gemeint ist. Ansonsten kann es auch nach acht Jahren passieren, dass man als besserverdienender Papa für ein Jahr offener Miete, einen Räumungsprozess und die Räumungskosten in Anspruch genommen wird, welche der abgedriftete Nachwuchs mittlerweile verursacht hat. Dann hilft es auch wenig zu sagen:
Mit unserer Tochter haben wir uns schon vor Jahren verkracht.
Besser wäre es gewesen, die Bürgschaft zu kündigen. Die Haftung beschränkt sich dann im günstigsten Fall auf die Forderungen zum Zeitpunkt der Kündigung.