EINSCHÜCHTERUNG
Im Rahmen eines Strafprozesses wurde die komplette Schadensakte einer Versicherung beschlagnahmt. Der Sachbearbeiter hatte eine ganz eigene Art, mit Zeugen zu sprechen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dieser Telefonnotiz: „Den Befragten darauf hingewiesen, dass er der Wahrheitspflicht unterliegt und bei Falschaussage zu Gefängnis verurteilt werden kann. Einschüchterungsversuch wohl erfolgreich, Zeuge erklärte, er will eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun haben.“
Na, bei solchen Aktenvermerken dürfte einer steilen Karriere ja nichts mehr im Wege stehen.