MINIMA

Ein Anwalt hat das Finanzamt darauf verklagt, ihm für die Verbuchung von 66 Cent einen Abrechnungsbescheid zu senden. Unter Hinweis Hinweis auf den römischen Grundsatz „Minima non curat praetor“ (das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten) hat das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen, berichtet beck-aktuell.

Ob im umgekehrten Fall mit ähnlichen Entscheidungen zu rechnen ist, muss erst die Zukunft zeigen.

VERBÜCHERUNG

VERBÜCHERUNG

Zitat aus dem Schreiben eines österreichischen Anwalts:

„In vorangeführter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.6.2004 und erlaube mir vorweg zur Festhaltung zu bringen, dass mein Mandant interessiert wäre, dass das Bringungsrecht in der von Ihnen beschriebenen Modalität einer Verbücherung zugeführt wird.“

Der Kollege Kollege Michael Kadlicz bezeichnet diese Formulierung in seinem neuen Weblog als „Juwel“. Wir können also davon ausgehen, dass hier selbst für die Sprachverhältnisse in der Alpenrepublik zu dick aufgetragen wird.

WLAN-NOMADEN

Kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung sah die Staatsanwaltschaft Hamburg bei einem Surfer, der in Hamburg über fremde WLANs im Internet gesurft hat. Das Verfahren wurde eingestellt, berichtet heise online.

Die Staatsanwaltschaft hätte auch gleich einen Tatverdacht verneinen können. Denn Surfen über fremde WLAN-Netze ist nicht strafbar. Beim Ausspähen von Daten (§ 202a Strafgesetzbuch) müssen Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sein. Dann müsste man schon eine (vorhandene?) Firewall überwinden und in den Computer hinter dem WLAN eindringen. Daran dürften Kostenlos-Surfer aber überhaupt kein Interesse haben. Ihre Nutzung des WLAN dient doch nur dazu, sich öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet zu holen. Somit kann von einem „Beschaffen“ fremder Daten schon gar keine Rede sein.

Beim Erschleichen von Leistungen (§ 265a Strafgesetzbuch) stellt sich schon die Frage, ob ein WLAN ein Telekommunikationsnetz ist. Mit Sicherheit ist es aber keines, das „öffentlichen Zwecken“ dient. Außerdem muss man ja in allen Tatbestandsvarianten die Absicht haben, „das Entgelt nicht zu entrichten“. Frei zugängliche WLANs sind aber in der Regel gar nicht gebührenpflichtig.

Übersehen wird in der Diskussion auch, dass es sich um Vorsatzdelikte handelt. Dieser Vorsatz wird in der Regel nicht gegeben sein, weil es unzählige WLANs gibt, die absichtlich offen gehalten werden. Wenn sich das Notebook also irgendwo einbucht, kann der Nutzer zunächst davon ausgehen, dass der Anbieter des Netzes hiermit einverstanden ist. Es gibt für ihn weder Anlass noch Verpflichtung, sich darüber zu vergewissern. WLANs können mit einfachen Mitteln abgeschottet werden. Deshalb darf das Offenhalten juristisch als schlüssiges Einverständnis mit der Nutzung interpretiert werden.

UPDATE

Da ich plötzlich und unerwartet heute Abend doch nichts vorhabe, kann ich ja noch mitteilen, dass es das nächste Update am Montag gibt. ETA 0700 bis 0730. Bis dahin ein schönes Wochenende.

SICHER

Richter sollen sich in jedem Stadium des Verfahrens um eine gütliche Einigung bemühen. Das verlangt die Zivilprozessordnung. Nach einer solchen Lösung, die eigentlich auch nahe lag, war jetzt ein Richter am Landgericht Köln bemüht. Er führte in den Sachverhalt ein, erklärte, wo er die tatsächlichen und rechtlichen Probleme sieht.

Der Richter hatte gerade anderthalb Minuten geredet, als ihn der Anwalt der Gegenseite ziemlich rüde unterbrach. „Das hat überhaupt keinen Sinn“, raunzte er. „Mein Mandant will ein Urteil. Da gibt es überhaupt keinen Spielraum.“ Ein Gespräch über die Sach- und Rechtslage lehnte der Anwalt ab. „Ich werde hier nur einen Antrag stellen, zu mehr bin ich nicht verpflichtet.“

Diese Anträge haben wir dann auch gestellt. Rausgegangen bin ich mit dem ziemlich sicheren Gefühl, dass ich diesen Prozess gewinnen werde.

ZENSUR

Ausgerechnet am Fall des doofen Comichelden „Punisher“ zeigt sich wieder mal, dass es auch in unserem Land Zensur gibt. Auch erwachsene Menschen dürfen bei weitem nicht alles sehen, was zum Beispiel aus Hollywood kommt. Die Freiwillige Selbstkontrolle meint, dass sie auch dem Publikum ab 18 zwei Minuten aus der Verfilmung nicht zumuten kann. So viel Fürsorge ist zum Ko echt rührend. Wir sollten daran denken, wenn demnächst mal wieder über die Freiheit der Kunst gefaselt wird. Näheres bei Telepolis und im Kölner Stadtanzeiger.

(danke an Mathias Schindler für den link)

WARTEZEIT

Warum gibt es im Ankunftsbereich des Düsseldorfer Flughafens („dem Tor zur Welt“ oder so ähnlich) eigentlich kein zugängliches WLAN? Ich hätte gestern gerne ein paar Euro investiert, um mir die Wartezeit zu verkürzen.

AUSSCHREIBUNG

Posting aus dem Forum Deutsches Recht:

„Von: Gast
Datum: 09.06.2004 03:09
Betreff: Hausarbeit f. Anfänger Strafrecht

Vielleicht findet sich hier ein Rechtsanwalt, der eine Hausarbeit für mich schreibt, es geht natürlich *g* nicht um eine reale sondern lediglich um eine fiktive, gleichwohl soll die Sache vertraulich behandelt werden aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich will einfach eine Lösung zum lernen haben, das ist mir ein paar hundert Euro wert… :-)

Umfang: 20-25 Seite, 1,5zeilig, breiter Rand
Qualität: ~10 Punkte-Hausarbeit

Mein Professor meinte er brauche zum Diktieren der Lösung seiner Hausarbeit
gerade mal eine Stunde, auch wenn ein Rechtsanwalt vielleicht langsamer ist
und auch noch tippen muss, die Vorgabe auch umfangreicher ist, wie es der
Professor in seiner Lösung macht, halte ich das für eine Sache, für die ein
geübter Fachmann keine 5 Stunden braucht.

Manche Anwälte verlangen zwar allgemein Stundensätze von mehreren hundert
Euro, aber manche würden auch gerne für 50 Euro pro Stunde oder weniger
Mandate annehmen… :-)

Folglich wollte ich fragen, ob sich ein junger Anwalt für etwa 300 Euro
finden würde, der eine Hausarbeit nach den obigen Vorgaben schreibt? Ich
würde nach Auftragserteilung ein Ergebnis innerhalb einer Woche erwarten.“

(Direkter Link ist nicht mehr erreichbar, die Anfrage ist aber im Forum noch enthalten. Danke an Philipp Wittmann für den Hinweis.)

PROZESSFLUT?

Die Journalistin Claudia Sanders beschäftigt sich mit dem geplanten Paparazzi-Gesetz. Ergebnis ihrer Recherche: Reporter müssen mit einer Prozessflut rechnen. Betroffen sind bei weitem nicht nur die Abknipser von der Boulevardpresse. Eine Zusammenfassung und Sendetermine im Rundfunk gibt es hier.

Die Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bisher immer sehr hoch gehalten. Das letzte Wort über das Gesetz dürfte also noch nicht gesprochen sein.

HYPERLINKS

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Haftung für Hyperlinks entschärft. Die Richter weisen darauf hin, dass „die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im ‚World Wide Web‘ ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre.“

In dem Urteil macht der BGH zwar klar, dass jedem, der einen Link setzt, eine gewisse Überprüfungspflicht trifft, ob er damit den Weg zu Seiten mit strafbarem oder wettbewerbswidrigem Inhalt weist. Allerdings wird deutlich, dass diese Überprüfungspflicht nicht überspannt werden darf und dass im Zweifel der Link erlaubt bleibt.

Weil es um ein Presseunternehmen ging, begründet der BGH seine Entscheidung mit der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Unmittelbar vor der Pressefreiheit ist aber auch die persönliche Meinungsfreiheit normiert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Grundaussage der Entscheidung wird deshalb auch auf Private zu übertragen sein.

Das Urteil ist sicher kein Freibrief. Aber es zeigt, dass auch Gerichte mittlerweile begreifen, wie das Internet funktioniert und dass ein link keineswegs bedeutet, dass man sich mit der verlinkten Seite identifiziert.

(Mehr auch im advobLAWg)

PANIK

Offensichtlich geraten weite Teile des Anwaltsstandes in Panik. Anders ist das Bashing gegen den Nachwuchs nicht mehr zu erklären. Das Einprügeln auf Berufsanfänger nimmt mittlerweile groteske Züge an.

Nachdem auf dem Anwaltstag die Junganwälte an der Krise schuld waren, macht jetzt auch das Anwaltsblatt mobil. So hat Sascha Kremer in der neuen Ausgabe zwei Beiträge entdeckt, in denen Junganwälte als „Risiko“ für den Mandanten dargestellt werden, weil sie diesen als „Versuchskaninchen“ missbrauchen.

Das ist eine sehr verkürzte Sicht der Dinge. Denn etablierte Anwälte wissen mitunter noch viel weniger von der aktuellen Rechtslage. Viele vergessen nämlich schlicht und einfach die Weiterbildung geraten fachlich in eine desolate Lage. Wenn sich das dann noch mit einer gleichgültigen Berufseinstellung paart, helfen dem Mandanten auch graue Schläfen und ein Daimler vor der Kanzleitür nicht weiter.

Sascha Kremer nennt schöne Beispiele.

AUFRÜSTUNG

AUFRÜSTUNG

Hui, wir leisten uns einen Kopierer mit Festplatte und voller Integration ins Netzwerk. Künftig gibt es Kopien der Ermittlungsakten nicht mehr im Aktenordner, sondern als PDF. Zum Glück hält der neue Akku vom Notebook 7,5 Stunden, da brauche ich in Gerichtssälen wohl nicht mehr um Strom zu betteln. Ich bin schon jetzt gespannt, was schneller beim Auffinden bestimmter Aktenteile ist: der mechanisch blätternde Justizdiener oder die Suchfunktion.