GESETZESTREU

Noch der Hinweis, dass Anke Gröner (Eintrag vom 14. Juni) gesetzestreu ist. Sie wartet nach dem Crash auf dem Supermarktparkplatz, begeht keine Fahrerflucht – und wird dafür noch belohnt. Dass so ein Verhalten Arbeitsplätze im juristischen Bereich gefährdet, scheint dagegen nicht zu interessieren.

FLIPPI

Ein renommierter Spielervermittler muss einer Künstlerin Schmerzensgeld bezahlen. Er hatte von ihr mehrere Bilder gekauft: Mindestens eines signierte er nachträglich mit dem eigenen Namen und präsentierte es stolz in seiner Villa , berichtet der Express.

LL.M – NACH DEM JOB

LL.M – NACH DEM JOB

Die Universität Düsseldorf richtet zum Wintersemester 04/05 einen völlig neuen LL.M.-Studiengang „Informationsrecht“ ein. Der Studiengang behandelt die praxisrelevanten Themen zum Recht der Telekommunikation, der Online-Inhalte und des E-Commerce und deren wirtschaftsrechtlichen Grundlagen wie Kartellrecht, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, ferner Recht des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Der starke Praxisbezug spiegelt sich in der Dozentenliste wieder: Ausgewiesene Fachleute der juristischen Praxis aus renommierten Anwaltskanzleien, Ministerien, Verbänden und Unternehmen und Professoren der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität leiten den Lehrbetrieb. Zur optimalen Betreuung der Studenten ist das Studienplatzangebot auf 25 Teilnehmer beschränkt.

Der zweisemestrige Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen mit mindestens erstem Staatsexamen und schließt mit dem Master of Laws (Informationsrecht) ab. Da die Lehrveranstaltungen überwiegend abends und am Wochenende stattfinden, bietet er sich insbesondere als berufsbegleitende Weiterqualifizierung an. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13. August 2004.

Die Studiengebühren betragen insgesamt € 4.000,00.

Nähere Informationen beim zfi.

VERUNGLÜCKT

VERUNGLÜCKT

Aus einem unserer Schreiben an die Staatsanwaltschaft Ravensburg:

Die Aktenversendungspauschale von € 8,00 haben wir heute zur Anweisung gebracht.

Das hat man davon, wenn man nicht jedes Wort diktiert.

ÜBERMASS

ÜBERMASS

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, wonach sich ein möglicher Vergewaltiger auf seine Erektionsfähigkeit untersuchen lassen muss. Hierzu hatte das Gericht eine dreitägige stationäre Unterbringung des 81-Jährigen verfügt. Die Karlsruher Richter sahen hierdurch die Freiheitsrechte des Beschuldigten und das Übermaßverbot verletzt. Näheres bei beck-aktuell.

PRIMA KLIMA

Ich gehe jetzt auch an heißen Tagen ausgesprochen gerne ins Büro. Seit gestern habe ich ein mobiles Klimagerät. Ja, ich weiß, vor einigen Tagen habe ich noch über Stoibers Idee mit den Atomkraftwerken gelästert…

LAUES WITZCHEN

Der deutsche Anwalt vor Gericht. Nicht immer ein ruhmreiches Bild. Man kann festhalten, dass ein großer Teil der Kollegen ein Über-/Unterordnungsverhältnis akzeptiert. Dabei ist es keine Frage, wer oben ist. Der Richter hat das Sagen, und wir lecken ihm die Birkenstocks. Meist gehörte Entschuldigung fürs Duckmäusertum: „Ich muss doch ständig zu diesem Gericht.“

Was für eine grenzdebile Hobbypsychologie. Ich kann es verstehen, dass Ehe und Kanzlei manchem Juristen vorgaukeln, kriechen sei eine adäquate Form der Fortbewegung. Aber kuschen, weil man Angst hat, Prozesse zu verlieren? Diesen Anwälten fällt wahrscheinlich schon gar nicht mehr auf, dass sie ohnehin ständig verlieren. Weil der Richter ja weiß, dass er es mit ihnen machen kann. Weil er sie für Weicheier hält, die sich für ein laues Witzchen beim Rausgehen bezahlen lassen – statt für eine standhafte Prozessvertretung ihrer Mandanten.

Ich rede hier nicht über Krawall oder Konfrontation. Sondern über die Sachebene. Schon auf dieser strecken Anwälte zu häufig und zu früh die Waffen. Wenn man sich nicht mal traut, einen Diskurs über Sach- oder Rechtsfragen mit dem Ziel zu führen dem Gericht zu beweisen, dass seine Auffassung nur eine und noch dazu die falsche ist, könnte man ja auch eine Schaufensterpuppe mit schwarzem Samt behängen und ein Tonband den Antrag stellen lassen.

Anwälte unterschätzen in diesem Zusammenhang auch die Richter. Die wollen nicht nur kuscheln, sondern auch mal knallhart diskutieren. Ob sachlich oder darüber hinaus auch laut und polemisch, diese Entscheidung sollte man dem Richter überlassen. (Deshalb finde ich auch die Kollegen nicht gut, die mit dem Krawall anfangen. Das schlägt nämlich wirklich auf die Mandanten zurück.) Ich persönlich lehne die „Einladung“ zu einer Schreierei nicht immer, aber meistens ab, indem ich bewusst leise und mit möglichst freundlichem Ton ein paar Ungeheuerlichkeiten von mir gebe. Probieren Sie den Effekt, Sie werden ihn lieben.

Letztlich ist es auch vor Gericht so wie im richtigen Leben. Ein Streit hat reinigende Wirkung. Er steckt Grenzen ab, auch im zwischenmenschlichen Bereich. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber bei vielen Richtern, mit denen ich Zoff hatte, komme ich danach sehr gut klar.

Auch, was den Inhalt ihrer Entscheidungen angeht.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

NEBENJOB IM URLAUB

Wer im Urlaub nicht (nur) auf der faulen Haut liegen, sondern sich was dazu verdienen will, muss aufpassen. Nebenerwerb statt Erholung kann Ärger geben – bis zur Abmahnung und Kündigung. Aber es gibt auch Ausnahmen. Der Anwaltsuchservice beschreibt Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.

NEWS

Juristische News und Abstracts aus aktuellen juristischen Aufsätzen bietet LexisNexis. Das Angebot umfasst die meisten Rechtsgebiete. Obwohl kostenlos, sieht es wertig aus. Die Zusammenfassungen der Aufsätze enthalten viele Details. Das Lesen lohnt sich also auch, wenn man unter folgenden Defiziten leidet: keinen Zugriff auf den besprochenen Beitrag, keine Zeit, keine Lust.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

GESCHENKT

In den nächsten Tagen kommt ein Mandant, dem haben Freunde das Beratungsgespräch bei mir zum Geburtstag geschenkt.

Entsprechende Gutscheine gibt es ab heute auch im Sekretariat :-)

PUNKTE

Der gesetzliche Verzugszins beträgt „fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“. So steht es in § 288 Bürgerliches Gesetzbuch. Üblicherweise wird aber der Antrag auf Zahlung dieser Zinsen so formuliert: „… den Beklagten zur Zahlung von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verurteilen“.

Die Autoren des Praktiker-Rechtsprechung-Report (Mai 2004, 7.6)haben erkannt, dass das eine nicht unbedingt dem anderen entspricht. 5 % „über“ dem Basiszinssatz (derzeit 1,14 %) sind nach dem Wortlaut nur 0,057 %, insgesamt 1,197 %. Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sind dagegen 6,14 %.

Wieder eine Regressfalle geschlossen. Denn ich bekenne, auch mir fehlte bislang der Durchblick bei den Punkten.