Zwischen den Staatsanwälten und der Vorsitzenden Richterin im Mannesmann-Prozess entspinnt sich ein Kleinkrieg. Nach einem Bericht der Rheinischen Post (Printausgabe vom 29. Juni) haben die Staatsanwälte gefordert, Josef Ackermann zur Ordnung zu rufen. Sein Fehlverhalten: Ackermann lese angeblich zu viel in Unterlagen und kümmere sich zu wenig um das Geschehen im Gerichtssaal.
Der Sprecher des Landgerichts konterte kühl, nicht einmal die Vorsitzende Richterin könne erkennen, was Ackermann im Gerichtssaal lese. Sein Fazit: Der Chef der Deutschen Bank habe „die Schwelle zur Missachtung des Gerichts mit Sicherheit bislang nicht überschritten“. Das sei allenfalls der Fall, wenn ein Angeklagter demonstrativ Zeitung lese.
Statt sich als schlechte Verlierer zu blamieren, könnten die Staatsanwälte ja mal im eigenen Laden anfangen. Sie haben durchaus einige Kollegen, die grundsätzlich die Tageszeitung „blickgünstig“ neben die Akte platzieren.