STRAFRECHT SEIN SCHWER

Gestern habe ich mal eine Nebenklage vertreten. Der Täter war, was den Kern der Sache angeht, voll geständig: „Zuerst habe ich dem Mann die Sonnenbrille von der Nase gehauen. Ich wollte mal sehen, wer das überhaupt ist. Dann habe ich nochmal zugeschlagen.“

An sich keine große Sache. Lustig wurde es erst beim Plädoyer der Verteidigerin. Ihr Fazit: Der Angeklagte habe sich – möglicherweise – provoziert gefühlt. Deshalb bitte sie das Gericht, auf fahrlässige Körperverletzung zu erkennen.

Der Richter guckte so, als würde er gerne jemanden zur Vorlesung „Strafrecht für Anfänger“ verurteilen. Wenn er nur könnte.