WEGGESPERRT

Der Bundestag hat das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet. Wenn der Bundesrat zustimmt, können Straftäter weiter unter Verschluss gehalten werden, obwohl sie ihre Haftstrafe verbüßt haben und das zuständige Gericht selbst keine Sicherungsverwahrung verhängt hat. Außerdem können, so beck-aktuell, unter Umständen sogar Ersttäter in Sicherungsverwahrung belassen werden.

Damit wird es in unserem Land bald möglich sein, Menschen unabhängig von einer konkreten Tat auf unbegrenzte Zeit einzusperren. Dass für die Gefahrenprognose zwei Gutachten erforderlich sein sollen, kann über diesen unglaublichen Eingriff in Freiheitsrechte nicht hinwegtrösten. Zumindest dann nicht, wenn man schon mal erlebt hat, welchen Schmonzes gerade psychiatrische Sachverständige mitunter von sich geben.