Ein Frankfurter Richter hat Teilnehmer an einer Sitzblockade zu einer symbolischen Geldbuße von € 5,00 verurteilt. Eine Straftat konnte der Richter in dem Protest gegen den Irak-Krieg nach einem Bericht der „Junge Welt“ nicht erkennen. Nur mit Rücksicht auf die Blockadehaltung der Staatsanwaltschaft habe er sich gezwungen gesehen, ein Bußgeld zu verhängen.
Mir ist nicht ganz klar, warum die Staatsanwaltschaft nicht auf der Anklage wegen Nötigung beharrt hat. Immerhin hätte sie dann in Berufung gehen können.