SCHNELLE HILFE

Neue Mandanten berichten manchmal seltsame Dinge. So erzählte mir einer, dass er seinem früheren Anwalt nicht nur Honorar gezahlt hat. Sondern auch € 1.000,00 auf die Hand. Diesen Betrag habe der Kollege verlangt, um die gewünschte unbefristete Arbeitserlaubnis „besorgen“ zu können.

Mit anderen Worten: Bestechungsgeld. Seltsam ist nur, dass die Unbefristete an sich kein Problem gewesen wäre. Der Mandant erfüllte nämlich alle Voraussetzungen. Es gab also gar keinen Grund für das Ausländeramt, sich stur zu stellen.

Ich würde solche Geschichten normalerweise nicht ernst nehmen. Wenn mich vor einigen Tagen nicht ein anderer neuer Kunde darauf angesprochen hätte, ob wir bei einer bestimmten Sache nicht „nachhelfen“ könnten. Der betreffende Anwalt hätte ihm bei Ermittlungen in einer Verkehrssache geholfen. 1250 Euro. Ruckzuck sei die Einstellung da gewesen.

So wie der Mandant die Geschichte allerdings schildert, lagen gegen ihn ohnehin keine Beweise vor. Bestechungsgeld war also überhaupt nicht nötig. Außerdem bezweifle ich ehrlich gesagt, dass man dem betreffenden Staatsanwalt etwas zustecken kann, ohne dass der gleich einen Haftbefehl beantragt.

Na, was soll´s. Es wird sowieso erzählt, dass der Kollege demnächst in Rente geht.