ÜBERMASS

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, wonach sich ein möglicher Vergewaltiger auf seine Erektionsfähigkeit untersuchen lassen muss. Hierzu hatte das Gericht eine dreitägige stationäre Unterbringung des 81-Jährigen verfügt. Die Karlsruher Richter sahen hierdurch die Freiheitsrechte des Beschuldigten und das Übermaßverbot verletzt. Näheres bei beck-aktuell.