Wer im Urlaub nicht (nur) auf der faulen Haut liegen, sondern sich was dazu verdienen will, muss aufpassen. Nebenerwerb statt Erholung kann Ärger geben – bis zur Abmahnung und Kündigung. Aber es gibt auch Ausnahmen. Der Anwaltsuchservice beschreibt Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.