Ein Anwalt hat das Finanzamt darauf verklagt, ihm für die Verbuchung von 66 Cent einen Abrechnungsbescheid zu senden. Unter Hinweis Hinweis auf den römischen Grundsatz „Minima non curat praetor“ (das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten) hat das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen, berichtet beck-aktuell.
Ob im umgekehrten Fall mit ähnlichen Entscheidungen zu rechnen ist, muss erst die Zukunft zeigen.