SICHER

Richter sollen sich in jedem Stadium des Verfahrens um eine gütliche Einigung bemühen. Das verlangt die Zivilprozessordnung. Nach einer solchen Lösung, die eigentlich auch nahe lag, war jetzt ein Richter am Landgericht Köln bemüht. Er führte in den Sachverhalt ein, erklärte, wo er die tatsächlichen und rechtlichen Probleme sieht.

Der Richter hatte gerade anderthalb Minuten geredet, als ihn der Anwalt der Gegenseite ziemlich rüde unterbrach. „Das hat überhaupt keinen Sinn“, raunzte er. „Mein Mandant will ein Urteil. Da gibt es überhaupt keinen Spielraum.“ Ein Gespräch über die Sach- und Rechtslage lehnte der Anwalt ab. „Ich werde hier nur einen Antrag stellen, zu mehr bin ich nicht verpflichtet.“

Diese Anträge haben wir dann auch gestellt. Rausgegangen bin ich mit dem ziemlich sicheren Gefühl, dass ich diesen Prozess gewinnen werde.