TEUER

Insgesamt 10.200,00 Euro kostet es Rechtsanwälte, dass sie ohne Genehmigung Aufsätze eines Kollegen im Internet veröffentlicht haben; teilweise unter Angabe falscher Urheberbezeichnungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (PDF der JurPC) spricht dem geschädigten Anwalt nicht nur Lizenzgebühren, sondern auch Schmerzensgeld zu. Die Entscheidung ist auch interessant, weil sie einen Weg zeigt, um eine (fiktive) Lizenz zu berechnen.

(link gefunden im LAWgical)