Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferdeschwanzes tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Beamte könne, so beck-aktuell, in den Augen der Bürger seinen Auftrag nicht mehr glaubhaft verkörpern.
Und wer unterweist diverse Gestalten bei der Kriminalpolizei mal in Fragen Arbeitskleidung und Körperhygiene? Neulich hat mir der Personalchef eines Unternehmens, in dem ein Mitarbeiter unter Verdacht geraten war, nach dem Besuch eines solchen Tandems zugeraunt: „Ich dachte zuerst, die verkaufen die Obdachlosenzeitung.“