STROMZÄHLER
Ist der Stromzähler defekt, darf das Energieunternehmen den Verbrauch „wirklichkeitsnah“ schätzen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
STROMZÄHLER
Ist der Stromzähler defekt, darf das Energieunternehmen den Verbrauch „wirklichkeitsnah“ schätzen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.