Bei Firmenfahrzeugen machen es sich die Ordnungsämter mitunter leicht. Sie nehmen an, dass sie den Parksünder ohnehin nicht ermitteln können. Deshalb schicken sie gleich einen Einstellungsbescheid nach § 25a StVG (Halterhaftung) und brummen dem Halter die Kosten auf. In unserem Fall waren das 18,60 Euro.
Weil wir noch nicht einmal einen Anhörungsbogen erhalten hatten und ich im Übrigen auch nicht falsch geparkt hatte, sondern der Hilfspolizist nur zu schwachsichtig sein dürfte, einen ordnungsgemäß ausgelegten Anwohnerparkausweis auch wahrzunehmen, beantragte ich mal gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht Düsseldorf gab mir Recht und hob den Bußgeldbescheid auf. Begründung: „Ermittlungen zu der Feststellbarkeit des Fahrzeugführers sind nicht – wie erforderlich – auch nur ansatzweise erfolgt“ (Aktenzeichen: 326 OWi 8520/03).
Jetzt muss die Stadt auch noch meine Anwaltsgebühren übernehmen. Die liegen etwas über 18,60 Euro…