MÄDCHENNAME

MÄDCHENNAME

Unsere Aktenzeichen bestehen immer aus dem Namen der Parteien. Also „Müller / Müller“. Oder „Strafsache Maier 07.08.2003“. In der Familiensache „Kunze / Kunze“ hat Frau Kunze – unsere Gegnerin – nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen. Nun fordert sie uns auf, in den noch laufenden Verfahren (z.B. Zugewinn) unsere Aktenzeichen auf ihren Mädchennamen umzustellen.

Vielleicht sollten wir doch mal zu Nummern wechseln…