DATEN

Ein Autofahrer hat nach einem Verkehrsdelikt vier Monate auf seinen Führerschein verzichtet, denn ihm wurde noch an Ort und Stelle der Führerschein beschlagnahmt. Später wurde auch noch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Dann kommt schließlich ein Strafbefehl des Amtsgerichts:

„Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.“

Ich frage mich immer wieder, warum es einem Gericht nicht möglich ist, für den Normalsterblichen reinzuschreiben, ab wann diese 6 Monate laufen:

a) ab dem Tattag;

b) ab der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis;

c) ab dem Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht;

d) ab Erlass des Strafbefehls;

e) ab Zustellung des Strafbefehls;

f) ab Rechtskraft des Strafbefehls.

Tipps bitte in die Kommentare.