MÖGLICHKEITEN
Aus einem psychologischen Gutachten für eine vorzeitige Hafentlassung auf Bewährung:
„Bei bestreitenden Tätern gibt es grundsätzlich ja nur zwei Möglichkeiten (psychische Gesundheit vorausgesetzt): entweder der bestreitende Täter spricht die Wahrheit oder er kann die Tat vor sich selbst (oder vor seiner Familie etc.) nicht eingestehen.“
Mir fällt spontan noch eine dritte Möglichkeit ein: Der Täter lügt ganz einfach – zum Beispiel aus taktischen Gründen. Aber ich will das nicht überbewerten. Das Gutachten fiel für meinen Mandanten positiv aus.