Der Abhöreifer der Polizei hat manchmal pittoreske Züge. Wenn sich aus den Telefonaten rein gar nichts raushören lässt, wird das kurzerhand zum belastenden Moment. So heißt in einem Bericht etwa:
Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass zwischen den jeweiligen Gesprächsteilnehmern keine Klarbezeichnungen für BTM ( = Betäubungsmittel) benutzt wurden. Es wurden jeweils lediglich Treffen vereinbart und Anfragen zu Treffen gemacht. Darüber hinaus wurden insbesondere Fragen wie: Kannst du mir helfen? gestellt.
Derartige Verhaltensweisen bei der Gesprächsführung sind nach kriminalpolizeilicherErfahrung typisch für die telefonische Verabredung von BTM-Geschäften bzw. Geldübergaben.
Na ja, wenigstens hat der Staatsanwalt verhindert, dass die Frage „Kannst du mir helfen?“ auch noch tagelang ein Gericht blockiert. Verfahren eingestellt, und zwar „mangels hinreichend konkreter Ermittlungsergebnisse“.