Heute mal law blog international. Es berichtet der Anwaltskollege Michael Kadlicz aus Österreich:
Ein LKW-Lenker kommt zu mir. Er hat die Aufforderung der Staatsanwaltschaft R. erhalten eine Geldbuße zu zahlen, da er bei einem Verkehrsunfall jemanden verletzt haben soll. Er meint, dass ihn am Unfall keinerlei Verschulden trifft – er möchte eigentlich nicht zahlen und es eher zu einer Verhandlung kommen lassen.
Ich sage – wahrheitsgemäß – dass ich das ohne Akt schlecht beurteilen könne, aber
nichts leichter als das: Ich werde eine Aktenkopie besorgen. Noch am selben Tag faxe ich an das zuständige Bezirksgericht (ein ganz kleines in Oberösterreich, von dem ich bisher noch nicht einmal gewusst habe, dass es existiert). Zwei Wochen hat mein LKW-Lenker Zeit, die Geldbuße zu zahlen. Nach 10 Tagen lasse ich die Aktenkopie urgieren, worauf sich folgender schöner Dialog (?) entwickelt:
Sekretärin: Wir wollten nur wegen der Aktenkopie nachfragen, die 14 Tage
sind ja bald um…
Bezirksanwalt: Es ist nur jeden 2. Mittwoch überhaupt ein Bezirksanwalt
da. Wenn mir der Akt in die Hände fällt, werde ich ihn bearbeiten, wenn
nicht, dann nicht. Ich habe wichtigeres zu tun.
Ein Kommentar erübrigt sich – Ich überlege noch der vorgesetzten Staatsanwaltschaft in R. über den motivierten Mitarbeiter zu berichten.
Irgendwie tröstlich, dass es anderswo mitunter auch nicht besser läuft.