FINGIERT

Wann ist ein Unfall vorgetäuscht? Das Oberlandesgericht Hamm hat Indizien aufgezählt:

– Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt.
– Der Unfall geschah bei Dunkelheit.
– Das Auto wurde sofort verkauft, obwohl in dem Rechtsstreit eine Begutachtung naheliegend war.
– Der Schaden wurde auf der Basis fiktiver Reparaturkosten geltend gemacht.
– Der Kläger hatte stets denselben Sachverständigen eingeschaltet.
– In einem Schreiben hatte er sich selbst, in einem anderen seinen Bruder als Fahrer benannt.
– Es waren Schadensposten aufgeführt, die objektiv nicht aus dem behaupteten Unfallverlauf herrühren konnten.

Die Zahl der Abzocker auf unseren Straßen nimmt auf jeden Fall nicht ab. Selbst wenn man an sich eindeutig schuld ist, kann sich ein näherer Blick auf die Umstände des Unfalls lohnen. Merkwürdigkeiten sollte man der eigenen Versicherung mitteilen. Ob die sich darum kümmert, ist natürlich eine andere Frage.

(OLG Hamm 13 U 16/03, gefunden bei der AG Verkehrsrecht des Anwaltsvereins)