Auf der Jagd nach Alkoholsündern verlassen sich viele Polizeistationen auf die Atemalkoholmessung. Eine gesonderte Blutprobe wird nicht mehr entnommen. Allerdings müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die wichtigste: Zwischen Trinkende und Pusten muss eine gewisse Zeit vergangen sein, in der Regel mindestens 20 Minuten. Sonst ist die Messung nicht zuverlässig.
Viele Polizeibeamte vergessen, genau nach der Vorgeschichte zu fragen und die Angaben zu dokumentieren. Aus Beschuldigtensicht ist das günstig. Noch geschickter ist es aber, jede Aussage zu verweigern, sich aber gleichzeitig mit einer Atemalkoholmessung einverstanden zu erklären („machen Sie mal“).
Später kann man dann immer noch darauf aufmerksam machen, dass die Karenzzeit auf keinen Fall eingehalten worden ist. War der Grenzwert von 0,25 mg/l Atemalkohol nur geringfügig überschritten, stehen die Karten gut, dass es nicht zu einem Fahrverbot kommt. Mittlerweile gibt es auch Urteile, nach denen es Sache der Polizei ist, die Einhaltung der Karenzzeit zu dokumentieren – oder eine Blutprobe anzuordnen.