SCHÖNE ZEITEN

SCHÖNE ZEITEN

Eine Veranstaltung zum Thema „Weblogs & Geschäftsmodelle“. Echte Menschen versammelten sich hierzu am Donnerstag im Alten Sitzungssaal der IHK München. Der Raum hätte ausweislich des Fotos in Dieter M. Meyers Bericht auch als Kulisse für „van Helsing“ getaugt. Umso ehrenwerter, dass sich der Macher des Law-Blog und andere Aktivisten auf die eher spröde Materie einließen.

Ich lehne es inzwischen ab, über Weblogs zu theoretisieren. Selbst Leuten, die ihre Lebenspartner im Chat kennen gelernt haben und / oder später den Unterhalt online überweisen, kann man Weblogs nicht abstrakt näher bringen. Auch wenn ich gefragt werde (“ich habe gehört, du machst da so einen Chat, stimmt das?”), erkläre ich nichts, so lange der die Betreffende keinen Monitor vor der Nase hat.

Dann wird in drei Minuten ein Testblog angelegt und wer dann immer noch nicht begreift, worum es gehen könnte, wird Weblogs halt erst interessant finden, wenn die Bildzeitung darüber schreibt. Bekanntermaßen (siehe Aktien, Swatch-Uhren und ebay) ist die schönste Zeit dann allerdings meistens längst vorbei.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

42 STUNDEN

42 STUNDEN

Edmund Stoiber fordert die Verlängerung der Arbeitszeit. Laut rp online möchte er, dass alle Arbeitnehmer künftig wieder bis zu 42 Stunden arbeiten. Wer allerdings die Sechs-Tage-Woche nicht wieder einführen will, sollte daran denken, vorher das Arbeitszeitgesetz zu ändern:

§ 3 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wenn man Arbeitnehmer länger als 40 Stunden arbeiten lässt, drohen Bußgelder. Wird die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet, auch Freiheitsstrafe.

NETZBESCHMUTZER

Künftig reicht schon ein bisschen Schmuddelkram, um ins DNA-Register zu kommen. Lyssa macht sich interessante Gedanken zum soeben verschärften Sexualstrafrecht:

Denkt da etwa jemand, Netzbeschmutzer würden ihre Körpersäfte auf Internetservern hinterlassen und seien so künftig schneller zu identifizieren? Oder glaubt tatsächlich jemand, daß Pornographen früher oder später bestimmt auch unschuldige Frauen in dunklen Parks überfallen, wenn ihnen sonst nichts mehr für ihre Seiten einfällt? Da kann man nur hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht dieser Gesetzesänderung mit etwas weniger Druck vom Wähler und etwas mehr Weitsicht annimmt. Aber bitte bald, bevor noch jemand auf die Idee kommt alte PorNO-Kampagnen künstlich wiederzubeleben und wir uns eines Tages alle auf der nächsten Wache mit dem Wattestäbchen im Mund wiedersehen. Na ja, auch ne Art von Bloggertreffen.

Update: Faircafé-Trinker kämpfen mit Piktogrammen gegen Sexkonsum an Hochschulen – Näheres bei Spiegel online.

BIG MONEY

Ein Bonner Rechtsanwalt ist wegen Urkundenfälschung und Betrugsversuch angeklagt. Er soll versucht haben, einen Scheck der Firma IBM über 608.000 US-$ einzulösen. Der Scheck war nach einem Bericht des Express eine Totalfälschung; nicht einmal die Kontonummer habe gestimmt.

Der angeblich hoch verschuldete Rechtsanwalt will ahnungslos gewesen sein. Angeblich hat er den Scheck von angolanischen Rebellen der UNITA erhalten, die ihm erhebliche Honorare schuldeten. Es wäre interessant zu wissen, wieso IBM Schulden bei afrikanischen „Befreiungskämpfern“ haben sollte.

GUTE SACHE

Rainer Langenhan weist auf YouSendIt hin. Ein Service, mit dem man Dateien bis zu 1 GB (!) problemlos von der Festplatte verschicken kann. Der Empfänger erhält einen link zum download. Der link ist sieben Tage gültig. Angeblich werden die Daten sogar auf Viren gescannt. Eine sichere Verbindung wird auch angeboten.

Das Angebot taugt auch als externe Festplatte für Daten mit kurzem Verfallsdatum. Bisher habe ich Sicherungskopien, insbesondere von längeren Schriftsätzen in Bearbeitung, bei einem freemail-Provider abgelegt. YouSendIt hat aber zumindestens den Vorteil, dass sich die Daten von selbst verflüchtigen.

DATENSICHERUNG

Wer Computer repariert, haftet nicht uneingeschränkt gegen Datenverlust. Das Oberlandesgericht Hamm (Volltext des Urteils) wies die Schadensersatzklage eines Reisebüros ab. Dem waren bei einer Wartung wichtige Daten verloren gegangen. Nach Ansicht der Richter hätte jedoch zumindest vor der Reparatur die Daten gesichert werden müssen. Dies sei – zumindest im gewerblichen Bereich – eine selbstverständliche Pflicht. Aber Achtung: Die Computerfirma muss sich vor dem „Eingriff“ versichern, dass eine Datensicherung erfolgt. Im entschiedenen Fall hatte der Techniker wohl falsche Auskünfte erhalten.

(danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

RSS

Florian Holzhauer, der den RSS-Feed des law blog hostet, ist zwar in den USA. Es hat ihn aber nicht daran gehindert, sofort den nächsten Hotspot zu suchen und den Feed zu justieren. Jetzt klappt es wieder, auch mit der neuen Kommentarfunktion.

Danke!

EINSATZ

Ich sitze in der D´ORO Coffeebar, gegenüber dem Landgericht Bochum. Zeit für einen latte macchiatio. Von der Leere auf der Autobahn heute Morgen zu urteilen, läutet die halbe Republik ohnehin schon die Feiertage ein. Da wird man mich im Büro ja nicht allzu sehr vermissen.

Die Verhandlung war sehr erfreulich. So was sorgt bei mir für gute Laune. Ich habe zwar damit gerechnet, dass die Kammer einen Vergleichsvorschlag macht. Dass aber die Gegenseite 90 % (!) der Forderung meines Mandanten bezahlen soll, war doch eine Überraschung. Na ja, wir haben dann großzügig 5 % nachgelassen und den Sack zugemacht.

Selbst mein Mandant war platt, dass er in so einer wackeligen Kiste so viel Geld rausschlagen kann. Und das, ohne dass Zeugen gehört werden. Allerdings trug der Gegenanwalt einen guten Teil zu unserem Wohlbefinden teil. Er war mental offensichtlich schon im Osterurlaub. Jedenfalls gehe ich zu seinen Gunsten mal davon aus, dass er ansonsten etwas mehr Einsatz zeigt.

EHRENWERT

Es ist schon ehrenwert, wenn sich Ämter um Bürgernähe bemühen. Zum Beispiel, indem sie e-mail-Adressen „für Anfragen“ nennen. Naheliegende Idee, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Beim Einwohnermeldeamt etwa. Dumm allerdings, wenn dann nach 12 Tagen nicht die Auskunft kommt. Sondern eine amtliche Belehrung: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Anfragen mit elektronischer Post nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns.“

BELEHRUNG

Bei Verträgen mit Widerrufsrecht muss jeder Verbraucher darüber informiert werden, dass er den Vertrag innerhalb von zwei Wochen bzw. einem Monat widerrufen kann. Nach dem Gesetz muss dieser Widerruf in Textform erklärt werden. Das Landgericht München I ist laut beck-aktuell der Meinung, dass der Verkäufer auch mit Beispielen darüber aufklären muss, was Textform bedeutet, nämlich zum Beispiel Brief, Fax oder e-mail. Ohne diese Klarstellung sei die Widerrufsbelehrung unverständlich und damit unwirksam.

Eine wasserdichte Widerrufsbelehrung ist gar nicht schwierig zu gestalten. Es gibt die „Verordnung über Informations- und Nachweispflichten im bürgerlichen Recht“ (BGB-InfoV). Dort ist in der Anlage ein Muster für Widerrufsbelehrungen abgedruckt; dieser Text kann von Gerichten nicht beanstandet werden.

LÄRMSCHUTZ

LÄRMSCHUTZ

Manche Tempolimits dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern dem Lärmschutz. Aber selbst der Hinweis darauf schützt nicht vor einem Fahrverbot. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut beck-aktuell entschieden. Damit bleibt es dabei, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 Stundenkilometern in der Stadt und 41 Kilometern außerhalb „regelmäßig“ ein Fahrverbot verhängt wird.

Einen Bußgeldrechner gibt es hier.