GEGENANGRIFF

Ein Dialerbetreiber wehrt sich vor Gericht gegen eine Software, die Dialer erkennt und vor der Installation warnt. Nach Auffassung des Betreibers ist dies wettbewerbswidrig. Seine Dialer seien genehmigt. Außerdem erkenne die Software nicht alle Dialer, woraus der Betreiber in seiner Pressemitteilung einen Wettbewerbsvorsprung der Konkurrenz ableitet.

Der Hersteller der Antivirensoftware kontert mit dem Argument, dass es nach der Warnmeldung immer noch die freie Entscheidung des Nutzers ist, ob er den Dialer anwählt oder nicht. Außerdem weist die Firma ebenfalls in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bereits ein anderer Antrag auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen wurde. Überdies sei man immer dankbar für Hinweise auf neue Dialer.

Gibt es einen Anspruch darauf, dass eine Software nicht auf genehmigte Dialer aufmerksam macht? Auch diese Dinger kosten doch genauso viel wie ungenehmigte. Im Übrigen belegt die Firma auf ihrer Seite sms-stadt ja selbst zur Genüge, wie notwendig ein Warnprogramm sein kann. Obwohl die Dialer genehmigt sein sollen, wird nur darauf hingewiesen, dass die Installation des notwendigen Programms nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt. Über die Kosten wird der Surfer nur informiert, wenn er gesondert auf „Anbieterinformationen“ klickt.

(links gefunden im lawgical)

DOKTOR, SCHON WIEDER

DOKTOR, SCHON WIEDER

Doktortitel. Wir sprachen drüber. Damit kann man vieles. Einlullen zum Beispiel. Ich muss gestehen, mir ist es mal wieder passiert. Kann man einen Herrn Doktor um Vorschuss angehen, nachdem er die Honorarvereinbarung unterschrieben hat? Später, sagte ich mir. Ich habe also kräftig vorgearbeitet. Akteneinsicht, Aktenstudium, Besprechungen. Letzteres in der zeitraubenden Variante. Manche wollen es halt genauer wissen.

Die erste Rechnung schickte ich nach drei Monaten. Klingelte vorher noch jeden Abend mein Handy (nach einigen Anrufen während der Bürozeiten), um „das Wichtigste noch einmal durchzugehen“, gingen wir über zu Kommunikationsverweigerung. Einseitiger.

Als ich ihn dann mal endlich am Telefon hatte, kriegte ich einen drauf. Meine Rechnung sei unverschämt. Im zweiten Satz kam gleich das Wort Anwaltskammer vor. „Sie haben doch noch gar nichts für mich erreicht.“ Gar nichts? Eine längere Besprechung auswärts? Die paar Aktenordner? Der Schriftsatzentwurf? „Das geht ja noch“, schnauzte der sonst so samtweiche Mandant. „Aber unsere Hintergrundgespräche? Die soll ich bezahlen?“

„Ich verkaufe meine Arbeitszeit. Wenn Sie mit mir Gespräche führen, kann ich nicht für andere arbeiten.“ „Aber wenn ich Sie abends anrufe, dann arbeiten Sie doch nicht mehr.“ „Doch, in diesem Augenblick schon. Außerdem erreichen Sie mich um Ihre Lieblingszeit meistens noch im Büro.“

Wir mussten uns also im Unfrieden trennen. Im Honorarprozess behauptete der Ex-Mandant: „Mindestens 75 % der Zeit hat Herr Vetter dafür aufgewendet, mir zu erzählen, was für ein toller Anwalt er ist und wie viele wichtige Fälle er schon gelöst hat.“ So hatte ich es noch nicht gesehen. Da ruft mich also ein Kunde bevorzugt um 20.30 Uhr an, um sich noch etwas aus meinem Leben erzählen zu lassen. Udo, das Sandmännchen.

Der Richter am Amtsgericht nahm die Vorwürfe mit Fassung. Sein Vorschlag: „Wir rechnen einfach eine angemessene Zeit raus, in der Ihr früherer Anwalt unaufgefordert über sich erzählt hat.“ Mein Gegner und sein Anwalt grinsten.

Der Richter: „Der Herr Vetter hat ja auch schon den einen oder anderen Fall bei mir gehabt. Wenn ich ihn richtig einschätze, wäre mein Vorschlag, wir ziehen 15 Minuten ab. Vom gesamten Zeitaufwand.“ Umgerechnet waren das exakt ein Prozent des eingeklagten Betrages.

Die Gegenseite zeigte die Zähne. Der Kollege, der jetzt für den Doktor focht und wahrscheinlich auch keinen Vorschuss genommen hat, holte weitere vier Prozent raus. Ich hätte mich auch 80 : 20 verglichen. Aber man soll auch anderen ein Erfolgserlebnis gönnen.

Mein Geld habe ich übrigens immer noch nicht. Der Doktor steht angeblich kurz vor der Pleite. Hierfür kann ich mich gleich doppelt bedanken – bei meiner puddingweichen Gebührenpolitik und bei Frau Ulla Schmidt.

VÖLLIG FERTIG

VÖLLIG FERTIG

Das Kammergericht Berlin im Urteil 781/02:

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet.

Echt? Ich muss mir künftig mehr Mühe geben. Oder weniger?

(Urteil veröffentlicht bei JurTextOnline)

BEGEHREN

Ich hatte mich als Verteidiger gemeldet. Und um Akteneinsicht gebeten. Frau Kriminalkommissarin B. aus dem Polizeipräsidium D. bringt mich mit dem Betreff ihres Antwortschreibens ins Grübeln. 16 Punkt und fett springt er mir ins Auge:

Ihr anwaltliches Begehren vom 14. Januar 2004

Komme ich jetzt in die DNA-Kartei?

WERTE

Auskunft einer Versicherung im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens:

Der Begriff Zeitwert wird nur im Bereich der Sachversicherungen verwandt. Der Zeitwert stellt im Lebensversicherungsgeschäft den Barwert dar. Barwert ist die versicherungsmathematische Bezeichnung für den Gegenwartswert einer Anwartschaft und entspricht somit dem bei kapitalbildenden Lebensversicherungen verwendeten Begriff des Rückkaufswertes.

Ich muss es zum Glück nicht verstehen, nur weiterleiten.

KLEINER FEHLER

der winkelschreiber:

Ein vietnamesischer Asylbewerber klagte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Ablehnung seines Antrags und die angedrohte Ausweisung. Das Gericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Einer der Urteilsgründe: Der Kläger habe ohne Entschuldigung in der Verhandlung gefehlt, mit seiner Furcht vor politischer Verfolgung könne es da so weit nicht her sein. Kleiner Schönheitsfehler: Der Kläger war in der Verhandlung sehr wohl anwesend, was auch aus dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben.

Wer es nicht glaubt, liest hier.

DIE HÖLLE

DIE HÖLLE

„Allein oder gemeinsam?“ Unter diesem Titel beleuchtet der hochschulanzeiger der FAZ die Karriereoptionen von angehenden Rechtsanwälten. Die Selbstständigkeit kommt gegenüber der internationalen Großkanzlei gar nicht übel weg. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass der Artikel in dieser Richtung alles in rosigen Farben darstellt. Selbstständiger Anwalt ist so ziemlich der mieseste Job, den man sich vorstellen kann. Langweilige Fälle, nölige Mandanten, keine Kohle und ein miserables gesellschaftliches Ansehen. Ich rate allen Berufsanfängern dringend ab. Es ist die Hölle.

(Vorstehende Ausführungen gelten nur für Kanzleigründungen im Postleitzahlengebiet 40.)

Update: Spiegel online über die verzweifelten Methoden mancher Anwälte, an Kunden zu kommen.

(link via jurabilis)

KEINE

Die Bundesbank will einen Berater für ethische Angelegenheiten benennen. Dieser soll unter anderem „konkretere und transparentere Kriterien“ für die Annahme von Geschenken und Vergütungen festlegen. Was die Geschenke angeht, würde eigentlich auch ein Blick in das Bundesbeamtengesetz reichen:

§ 70 Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder letzten obersten Dienstbehörde.

Was „keine Geschenke“ bedeutet, steht in jedem Kommentar zum Bundesbeamtengesetz. Somit dürfte der ethische Berater einen lauen, mit Sicherheit aber gut bezahlten Job haben.

KLASSE

Den Kollegen aus der M & A – Abteilung einer großen Anwaltskanzlei dezent darauf hingewiesen, dass ich kein Dr. bin. Obwohl er diese Anrede permanent in den Faxen und mails an mich verwendet. „Och“, lacht er, „das habe ich ja gar nicht bemerkt. Da muss meine Sekretärin mal das Häkchen aus dem Computer löschen.“ Der Doktortitel, gesteht er etwas verlegen, ist im System der Abteilung als „default“ eingestellt.

Offensichtlich gebe ich ein Gastspiel in einer anderen Liga.

LEBEN

Modernes Leben, aufgezeichnet vom millo:

„Wir sollten mal wieder einen großen Ausflug machen. Mit Anhang.“ „Was heißt hier ,Mit Anhang´? Soll ich etwa meinen Laptop mitbringen?“

SPÄTABENDS

SPÄTABENDS

Der Anrufer klingt bedrückt. Es ist spätabends.

Ich lese den law blog.

Das freut mich.

Jetzt hatte ich eine unerfreuliche Begegnung. Na ja, eigentlich war sie nicht unerfreulich. Im Gegenteil. Die Folgen könnten unerfreulich sein. Und darüber finde ich auf die Schnelle nichts im Netz.

Können Sie etwas konkreter werden?

Ich war weg am Samstag. Habe eine Frau kennen gelernt. Wir waren dann noch bei mir. Sie wissen schon.

Ja, ich erinnere mich dunkel. Sie sind offensichtlich noch jünger…

Auf jeden Fall erzählt sie mir heute Morgen was von der Richtung: Oh, habe ich hier bei dir gepennt? Ist doch nichts gelaufen, so richtig? Wäre nämlich nicht gut, weil ich nämlich diese Hormone in der Pille nicht vertrage, aber du hast ja schön aufgepasst, hast du doch? Wenn ich hätte, würde ich jetzt Sie nicht an einem ruhigen Ostersonntag stören…

Wenn sie Vater werden, müssen Sie für das Kind Unterhalt zahlen. Der richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Das sind feste Beträge?

Ja, vom Einkommen gehen 5 % runter, höchstens 150 Euro. Dann gucken Sie, wo Sie in der Tabelle liegen. Das Kindergeld kriegen Sie zur Hälfte angerechnet, aber erst, wenn Sie in einer der höhere Gruppen liegen.

Klar, logo, für ein Kind müsste ich zahlen. Hätte ich auch keine Probleme mit. Wie steht es aber mit dem Unterhalt meiner Bekannten? Muss ich für sie auch zahlen?

Das Gesetz ist da eindeutig. Zunächst mal bezahlen Sie alles rund um die Geburt…

… ist klar, ist klar …

… und danach, wenn die Mutter sich um das Kind kümmert und deswegen nicht arbeiten kann.

Oder will. Ich kenne sie ja kaum. Bisher.

Vereinfacht gesagt, können Sie damit rechnen, wie ein getrennt lebender Ehemann zahlen zu müssen. Also 3/7 von dem, was nach Abzug des Kindesunterhalts übrig bleibt. Ihnen bleibt wahrscheinlich also weniger als die Hälfte von dem, was Sie verdienen.

Und wie lange gilt das?

Zunächst mal drei Jahre. Praktisch aber unbegrenzt, wenn die Mutter für das Kind da sein will.

Und habe ich dann auch ein Besuchsrecht? Am Wochenende in den Zoo und solche Sachen.

Sicher, Sie können sogar ein gemeinsames Sorgerecht kriegen, wenn Sie sich verstehen. Aber es gibt keinen Anspruch auf Kontakt zu dem Kind nach dem Motto: Ich zahle, also darf ich auch Papa sein. Wenn man sich streitet, kann das sehr kompliziert werden. Das müsste man dann im Einzelfall besprechen. Genau wie den Unterhalt.

Tja, schauen wir mal. Jedenfalls haben Sie mir ein bisschen Klarheit geschaffen. Was bin ich Ihnen denn schuldig?

Wenn ich über unser Gespräch im law blog berichten dürfte, können wir ja erst mal schauen, wie es weitergeht.

Gute Idee, vielleicht waren ja auch andere weg. Bis dann also.

FEHLERQUOTE

Am Frankfurter Flughafen wird die Erfassung biometrischer Daten getestet. Freiwillige können ihre Iris scannen lassen. Derzeit noch in der Hoffnung, dass die Kontrollen schneller gehen.

Claudia Sanders vom DeutschlandRadio hat das „Enrollment-Center“ besucht. Ein Ergebnis ihrer Recherche (MP 3): Sogar die Verantwortlichen räumen ein, dass es definitiv eine Fehlerquote gibt. Derzeit darf also noch niemand nur aufgrund des Iris-Scans durch die Kontrollen. Wie groß das Fehlerrisiko ist, weiß niemand. Denn bisher hat lediglich der Patentinhaber eine Studie über die Einmaligkeit der Irisstruktur vorgelegt.

WICHTIGE DINGE

Die taz berichtet unter dem Titel „Zensorendämmerung“:

Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Beschlagnahme von Herschell Gordon Lewis „Blood Feast“ beschlossen. Die Verbreitung des Films und der DVD stellt nun eine strafbare Handlung dar. „Blood Feast“ ist 41 Jahre alt: ein Klassiker des Splatter-Genres.

Aus einem Kommentar bei imdb.com:

hell, there’s NOTHING good in this film! The gore effects are somewhat realistic and there is tons of blood. Also, the killings are kind of uncomfortable to watch…the filmmakers seem to enjoy showing all this blood and gore. But, more often than not, it’s a laugh riot.

Aber vor so was müssen bei uns eben nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene geschützt werden.

(link gefunden bei it&w)