Wann besteht der Verdacht der Geldwäsche? Das Bundeskriminalamt hat eine Liste mit Indizien veröffentlicht, bei denen Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare aufmerksam werden sollten.
Ich habe überlegt, ob ich diesen Hinweis posten soll. Seit dem Rechtsgespräch im Mannesmann-Verfahren kommen ja Arglosigkeit (Aktenrecht? Gilt das auch für uns?) und Verbotsirrtümer („unsere Anwälte haben wunschgemäß bestätigt, dass alles in Ordnung ist“) wieder in Mode.
Deshalb schon mal ein Disclaimer: Ich habe diesen Beitrag lediglich bei Alexander Hartmann abgekupfert und den link kopiert. Zum Lesen des 5-seitigen PDF hatte ich leider keine Möglichkeit, weil dieser verflixte Acrobat-Reader partout nicht, na ja, Sie kennen ja die Probleme.