NEBENWELTEN

Praktische Landeskunde, heute Ziff. 4.1 der Leihverkehrsordnung:

Die Bundesrepublik ist in Leihverkehrsregionen eingeteilt. Für die Organisation des Leihverkehrs in den Regionen und die Beachtung der Bestimmungen dieser Leihverkehrsordnung durch die Teilnehmerbibliotheken sind die regionalen Leihverkehrszentralen zuständig.