HIERARCHIEN

Für einen Antrag wäre es sehr wichtig, dass ein Staatsanwalt an seine Akte kommt. Die befindet sich jedoch bei der Generalstaatsanwaltschaft. Wegen eines anderen Antrags. Nun läge es nahe, dass der Staatsanwalt seinen Kollegen bei der Generalstaatsanwaltschaft anruft und darum bittet, ihm für ein, zwei Tage die Akte zurückzusenden.

Klingt einfach, stößt aber auf ein unüberwindbares Problem, wie mir der Staatsanwalt gesteht:

„Unsere vorgesetzte Behörde wünscht es grundsätzlich nicht, dass wir Akten zurück erbitten.“

Keine Ausnahmen? Das Schweigen bedeutet übersetzt:

„Ich werde mir wegen Ihnen nicht die Karriere versauen.“

Wir warten also weiter. Und nehmen es mit Humor, wenn in Pressemitteilungen mal wieder eine Behördenreform bejubelt wird.