ÜBERWACHUNG
„In der Mehrzahl der Fälle“ unterlässt der Ermittlungsrichter eine ordnungsgemäße Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Überwachung – Stichwort Blankounterschrift.
Auch bei den Benachrichtigungspflichten hapert es. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, sich gegen staatliche Eingriffe wehren zu können. Da der naturgemäß geheime Charakter einer Überwachung den Betroffenen nicht den Eingriff erkennen lässt, ist zumindest nachträglich eine Benachrichtigung des Abgehörten gesetzlich vorgeschrieben. Zwar sind davon in engen Grenzen gewisse Ausnahmen möglich. In der Praxis sind diese Ausnahmen die 97-prozentige Regel.
Wie der Staat uns überwacht – informativer Artikel in Spiegel online.