GEGENANGRIFF

Ein Dialerbetreiber wehrt sich vor Gericht gegen eine Software, die Dialer erkennt und vor der Installation warnt. Nach Auffassung des Betreibers ist dies wettbewerbswidrig. Seine Dialer seien genehmigt. Außerdem erkenne die Software nicht alle Dialer, woraus der Betreiber in seiner Pressemitteilung einen Wettbewerbsvorsprung der Konkurrenz ableitet.

Der Hersteller der Antivirensoftware kontert mit dem Argument, dass es nach der Warnmeldung immer noch die freie Entscheidung des Nutzers ist, ob er den Dialer anwählt oder nicht. Außerdem weist die Firma ebenfalls in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bereits ein anderer Antrag auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen wurde. Überdies sei man immer dankbar für Hinweise auf neue Dialer.

Gibt es einen Anspruch darauf, dass eine Software nicht auf genehmigte Dialer aufmerksam macht? Auch diese Dinger kosten doch genauso viel wie ungenehmigte. Im Übrigen belegt die Firma auf ihrer Seite sms-stadt ja selbst zur Genüge, wie notwendig ein Warnprogramm sein kann. Obwohl die Dialer genehmigt sein sollen, wird nur darauf hingewiesen, dass die Installation des notwendigen Programms nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt. Über die Kosten wird der Surfer nur informiert, wenn er gesondert auf „Anbieterinformationen“ klickt.

(links gefunden im lawgical)