Ich hatte mich als Verteidiger gemeldet. Und um Akteneinsicht gebeten. Frau Kriminalkommissarin B. aus dem Polizeipräsidium D. bringt mich mit dem Betreff ihres Antwortschreibens ins Grübeln. 16 Punkt und fett springt er mir ins Auge:
Ihr anwaltliches Begehren vom 14. Januar 2004
Komme ich jetzt in die DNA-Kartei?