SPÄTABENDS

SPÄTABENDS

Der Anrufer klingt bedrückt. Es ist spätabends.

Ich lese den law blog.

Das freut mich.

Jetzt hatte ich eine unerfreuliche Begegnung. Na ja, eigentlich war sie nicht unerfreulich. Im Gegenteil. Die Folgen könnten unerfreulich sein. Und darüber finde ich auf die Schnelle nichts im Netz.

Können Sie etwas konkreter werden?

Ich war weg am Samstag. Habe eine Frau kennen gelernt. Wir waren dann noch bei mir. Sie wissen schon.

Ja, ich erinnere mich dunkel. Sie sind offensichtlich noch jünger…

Auf jeden Fall erzählt sie mir heute Morgen was von der Richtung: Oh, habe ich hier bei dir gepennt? Ist doch nichts gelaufen, so richtig? Wäre nämlich nicht gut, weil ich nämlich diese Hormone in der Pille nicht vertrage, aber du hast ja schön aufgepasst, hast du doch? Wenn ich hätte, würde ich jetzt Sie nicht an einem ruhigen Ostersonntag stören…

Wenn sie Vater werden, müssen Sie für das Kind Unterhalt zahlen. Der richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Das sind feste Beträge?

Ja, vom Einkommen gehen 5 % runter, höchstens 150 Euro. Dann gucken Sie, wo Sie in der Tabelle liegen. Das Kindergeld kriegen Sie zur Hälfte angerechnet, aber erst, wenn Sie in einer der höhere Gruppen liegen.

Klar, logo, für ein Kind müsste ich zahlen. Hätte ich auch keine Probleme mit. Wie steht es aber mit dem Unterhalt meiner Bekannten? Muss ich für sie auch zahlen?

Das Gesetz ist da eindeutig. Zunächst mal bezahlen Sie alles rund um die Geburt…

… ist klar, ist klar …

… und danach, wenn die Mutter sich um das Kind kümmert und deswegen nicht arbeiten kann.

Oder will. Ich kenne sie ja kaum. Bisher.

Vereinfacht gesagt, können Sie damit rechnen, wie ein getrennt lebender Ehemann zahlen zu müssen. Also 3/7 von dem, was nach Abzug des Kindesunterhalts übrig bleibt. Ihnen bleibt wahrscheinlich also weniger als die Hälfte von dem, was Sie verdienen.

Und wie lange gilt das?

Zunächst mal drei Jahre. Praktisch aber unbegrenzt, wenn die Mutter für das Kind da sein will.

Und habe ich dann auch ein Besuchsrecht? Am Wochenende in den Zoo und solche Sachen.

Sicher, Sie können sogar ein gemeinsames Sorgerecht kriegen, wenn Sie sich verstehen. Aber es gibt keinen Anspruch auf Kontakt zu dem Kind nach dem Motto: Ich zahle, also darf ich auch Papa sein. Wenn man sich streitet, kann das sehr kompliziert werden. Das müsste man dann im Einzelfall besprechen. Genau wie den Unterhalt.

Tja, schauen wir mal. Jedenfalls haben Sie mir ein bisschen Klarheit geschaffen. Was bin ich Ihnen denn schuldig?

Wenn ich über unser Gespräch im law blog berichten dürfte, können wir ja erst mal schauen, wie es weitergeht.

Gute Idee, vielleicht waren ja auch andere weg. Bis dann also.