KEIN LUXUS

In der Ausbildung befindliche Kinder nehmen nicht ohne weiteres am Luxus ihrer gut verdienenden Eltern teil. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Eine Fachschülerin hatte von ihrem nichtehelichen Vater (Monatseinkommen: 15.000 Euro), mit dem sie nie in einem Haushalt gelebt hat, zunächst über 2.000 Euro Unterhalt verlangt. Diesen Betrag benötige sie für ein standesgemäßes Leben.

Das sieht das Oberlandesgericht anders: Volljährige Kinder seien auf dem Sprung in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Sie hätten keinen eigenständigen Anspruch darauf, auch in der Ausbildungsphase ähnlich gut zu leben wir ihre Eltern. Konkret konnte das Gericht nur einen Unterhaltsbedarf von 865 Euro feststellen, geringfügig mehr als der Vater schon vorher gezahlt hatte.

(link via Handakte WebLAWg)