IRRTUM

Plötzlich stand der Mann in ihrem Appartement, dann fiel er über sie her: Die 25-jährige Frau ging davon aus, Opfer eines Sexualverbrechens zu werden und wehrte sich heftig und erfolgreich. Alles nur ein Irrtum, behauptete der Täter hinterher – er habe die Frau für eine Chatpartnerin gehalten, die die Vergewaltigung wollte.

Wieso der Amerikaner wahrscheinlich nur wegen Einbruchs belangt wird, steht bei Spiegel online.

Auch nach deutschem Recht wäre es sicher schwierig, den Mann wegen versuchter Vergewaltigung dran zu kriegen. Er handelte nämlich nicht vorsätzlich, weil er zu Recht von einem tatbestandsausschließenden Einverständnis seines „Opfers“ ausging, sich dann aber – unverschuldet? – im Zielsubjekt irrte. Konsequenterweise bliebe dann auch der Einbruch straflos. Um diese Rechtsproblematik ranken sich aber unzählige Theorien, die zu unterschiedlichsten Ergebnissen kommen. Das hat schon Generationen von Jurastudenten zur Verzweiflung getrieben.

(Danke an Mathias Schindler für den link)