Ich habe nichts gemacht und trotzdem einen Prozess gewonnen.
Das kam so:
Außergerichtlich hat die Klägerin Ansprüche geltend gemacht. Diese wies ich schriftlich für meinen Mandanten zurück. Die Klägerin reichte eine Klage ein. Als Anlage fügte ihr Anwalt mein Antwortschreiben bei. Da es um einen niedrigen Gegenstandswert ging, entschied das Gericht im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO.
Unter Hinweis darauf, dass die Klägerin die „logischen und zwingenden Ausführungen“ in meinem Schreiben sowieso nicht entkräften könne, wies das Gericht die Klage ab. Ich bekam also mit der Klageschrift gleichzeitig das rechtskräftige Urteil zugestellt. Hehe. Leid tut mir nur der andere Anwalt. Ausgeknockt bevor der Gegner überhaupt in den Ring gestiegen ist. Sicher nicht einfach, so was dem Mandanten zu erklären.