LÜCKEN

LÜCKEN

jurabilis zitiert aus der Bewertung einer juristischen Hausarbeit:

Sie übersehen sämtliche fallrelevanten Probleme, wobei es schwer fällt, alle Lücken aufzuzählen, da sie ja keines angesprochen haben.

Den Satz merke ich mir für meine Plädoyers.

KOPIERSCHUTZ

Wenn ein CD-Spieler in einem Neuwagen keine kopiergeschützte Platten abspielen kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (Az.: 84 C 210/03). Da die kopiergeschützten Tonträger vom allgemeinen CD-Standard abwichen und nur einen geringen Marktanteil hätten, habe der Verkäufer nicht von sich aus auf diese Einschränkung hinweisen müssen, entschied der Richter laut Anwalt-Suchservice.

Kopiergeschützte CD´s, die als solche nicht gekennzeichnet sind, kann man besser beim Verkäufer zurückgeben. Denn die CD´s sind mangelhaft. In einer Eisdiele prahlten die Tage Jugendliche am Nebentisch, dass sie daraus einen Sport gemacht haben. Beliebige CD kaufen, unter Einsatz illegaler Programme kopieren, in den Laden zurückbringen und energisch über einen (angeblichen) Kopierschutz motzen. Klappt angeblich immer, weil die Verkäufer gar nicht prüfen können, ob die CD Kopierschutz hat.

Behaupteten die Jugendlichen.

EIGENSTÄNDIG

EIGENSTÄNDIG

So was muss man offensichtlich heutzutage unter Studienarbeiten setzen:

Eigenständigkeitserklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbständig angefertigt, außer den im Quellen- und Literaturverzeichnis sowie in den Anmerkungen genannten Hilfsmittel keine weiteren benutzt und alle Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, unter Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht habe.

(gelernt bei Stephan Hochhaus)

LIESCHEN MÜLLER UND DAS GELD

LIESCHEN MÜLLER UND DAS GELD

So betreibt eine Bank Finanzberatung für ihre Kunden:

Leider hat sich bislang nicht alles wunschgemäß entwickelt. Ich muss jetzt gucken, dass der Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung irgendwie aus der Welt kommt.

MOXMO

Der Paybox-„Nachfolger“ Moxmo bucht fleißig Kosten bei Kunden ab. Hierfür dürfte es keine vertragliche Grundlage geben. Paybox hatte alle Verträge selbst gekündigt. Auch law blog – Leser haben sich schon bei mir gemeldet und sich darüber beschwert, dass Moxmo einfach auf ihr Konto zugreift.

Onlinekosten.de veröffentlicht einen umfassenden Bericht zum Stand der Dinge. Wer meine Meinung – auch zur ungenehmigten Weitergabe von Bankdaten – wissen will, kann ja mal nachlesen. Das Magazin hat mich zu der Sache befragt.

CHARME

Die Süddeutsche Zeitung spekuliert darüber, ob die Vorsitzende Richterin im Mannesmann-Prozess dem Charme eines Anwalts erlegen ist:

Während des Prozesses fiel jedoch auf, dass Koppenhöfer zunehmend von den drei in der Tat spröden Staatsanwälten genervt wirkte. Dagegen hatte sie zum Beispiel für Esser-Verteidiger Sven Thomas immer ein Lächeln übrig. Thomas, rhetorisch gewandt und mit sonorer Stimme, geizte seinerseits nicht damit, auch vor Gericht seinen Charme spielen zu lassen.

Bietet sich hier die Möglichkeit, einen Flirt-Kurs künftig von der Steuer abzusetzen? Nein, nein, der Gedanke kommt mir natürlich nur im Zusammenhang mit bestimmten Kollegen. Natürlich.

(link via Handakte WebLAWg)

KUNDEN

Die Polizei in Osnabrück hat die Zufriedenheit ihrer Kunden untersuchen lassen. Überraschung: Bei den Beschuldigten, einer eigenen „Kunden“gruppe in der Auswertung, schneidet der Service nicht wesentlich schlechter ab als bei den Befragten insgesamt. Ach so, aus den Tabellen ergibt sich, dass überhaupt nur 8 % der Beschuldigten den Fragebogen zurückgegeben haben.

Ansonsten waren die Befragten insgesamt mit der Polizei hochzufrieden. Wer die Befragten waren, ergibt sich aus dem Kleingedruckten. Alleine 21 % (!) der ausgewerteten Fragebögen stammen von Teilnehmern, die einen Vortrag bei der Polizei besucht hatten. Das ist sicher ein repräsentatives Publikum.

Witzig auch die Anmerkung auf S. 45, dass die Polizisten den Begriff Kunde eher für „Wiederholungstäter“ gebrauchen. Fast trotzig stellen hierzu die Soziologen klar, dass für sie jeder Kunde ist, der Kontakt mit der Polizei hat – ob nun „freiwillig oder unfreiwillig“.

Rubrik: für die Mülltonne, Kopie an den Bund der Steuerzahler.

(via PlasticThinking)

WEITER GELEITET

„Ich schicke Ihnen eine e-mail.“ Huch, die Polizei in B….. ist aber fortschrittlich. Und ihre e-mails so aufschlussreich. Hoffentlich dauert es noch seine Zeit, bis der Beamte merkt, dass die „Weiterleiten“-Funktion sich auch auf die Anlagen bezieht. Was mir im konkreten Fall eine Liste mit den derzeit vorhandenen Beweismitteln und einen „Zwischenbericht zum Stand der Ermittlungen“ beschert hat.

Ich grüße auch den Staatsanwalt in B….., der mir vor kurzem in dieser Sache kurz angebunden Akteneinsicht verweigert hat. Kein Problem, die kann jetzt warten.

SOFT

Softguns sind Waffenreplika, die kleine Plastikkügelchen verschiessen. Seit der letzten Waffenrechtsreform sind die meisten davon für Kinder untersagt und eines kleinen Waffenscheins pflichtig.

An der U-Bahn sehe ich diese kleinen Racker also, wie sie mit Softguns herumspielen und sich gegenseitig abknallen. Die waren höchstens 12 oder 13 Jahre.

Ich: „ihr wisst, dass im letzten Jahr das Gesetz verschärft wurde? Nicht, dass ihr deswegen mal damit Probleme bekommt.“

Kind 1: „Oh ja, sicher. Aber schauen Sie hier, die Waffen haben nur eine Geschossenergie von unter 0,08 Joule und außerdem gehören die uns nicht, die gehören ihm (zeigt auf Kind 2) und der ist 14. Er hat sie uns nur zum Spielen überlassen.“

Kind 2: hält ohne Kommentar einen arabischen Pass hin, der ihn als 14,1 Jahre ausweist.

Kind 1: „Und überhaupt, wir achten das Gesetz. Wenn Sie wollen, können wir ihnen gerne eine aktuelle Fassung des Waffengesetzes aus dem Internet herunterladen“.

Das war jetzt mehr oder weniger O-Ton. Ich habe bisher noch nie einen offenen Mund gehabt, aber das war dann doch heftig.

(ein Erlebnis von Mathias Schindler, aufgeschrieben für den law blog)