An das AG Köln:
In der Bußgeldsache gegen M. – AZ: 809 OWi … – bitte ich darum, den Termin vom 24. März 2004 aufzuheben. Ich sage hiermit verbindlich zu, dass die Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am 2. April 2004 zurücknimmt. Eine frühere Rücknahme ist nicht möglich, weil der Führerschein dann wegen der 4-Monats-Frist zu einem absolut unpassenden Zeitpunkt zurückgegeben werden müsste. Sollte der Termin nicht aufgehoben werden, bitte ich darum, wenigstens die Zeugen abzuladen. Die Betroffene und ich werden den Termin dann nicht wahrnehmen, allerdings Rechtsmittel gegen die Verwerfungsentscheidung einlegen.
Rechtsanwalt
Irgendwie peinlich, wenn man ausgerechnet seine eigene Kollegin nicht vor einem Fahrverbot retten kann.