GESETZESTEXT

Gesetze für den Bürger, heute § 141 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III:

Hat der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung mindestens zehn Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitsentgelt bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zehn Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer geringfügigen Beschäftigung durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

Mich tröstet nur, dass es die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt auch nicht verstand. Zumindest nicht ohne Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten.

MUTTERMORD, VATERLIEBE

MUTTERMORD, VATERLIEBE

In München steht ein junger Mann vor Gericht. Er soll seine Mutter mit einem Samurai-Schwert enthauptet haben. Ein interessanter Absatz aus dem Bericht in Spiegel online:

Sein Vater steht zu ihm: Er hat ihn schon mehrfach in der Haft besucht, bezahlt den Anwalt des 22-Jährigen und schreibt ihm regelmäßig. Auch weigerte sich der 66-Jährige, vor dem Ermittlungsrichter Angaben gegen seinen Sohn zu machen.

(danke an Mathias Schindler für den link)

ZUVIEL STEUERN

Die Nachricht: Finanzämter sollen laut beck-aktuell ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in vergleichbaren Fallgestaltungen anwenden.

Der Hintergrund: Finanzbeamte mussten sich bisher nur an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten (bis hin zum Bundesfinanziminister) halten. Auch wenn diese im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes standen. Wer also, auch aus Unwissenheit, keinen Einspruch einlegte, zahlte trotz günstiger Gerichtsentscheidung in einem vergleichbaren Fall mehr Steuern als nötig.

Das Perfide: Auch die Neuregelung gilt nur für Urteile, welche in einer besonderen Liste verzeichnet sind. Es steht nicht zu befürchten, dass diese Liste besonders lang wird.

HILFERUFE, UNTECHNISCH

HILFERUFE, UNTECHNISCH

Nachdem sie von ihrem Freund grün und blau geschlagen worden ist (Attest liegt vor), möchte eine Frau jetzt Schadensersatz. Die Nachbarn haben in der Beweisaufnahme bestätigt, dass es in der Wohnung ordentlich gerumpelt hat und dass der nächtliche „Streit weit über das bisher bekannte Maß hinaus ging“. Die Ehefrau eines Zeugen hat sogar ihren Mann zwei Etagen tiefer geschickt, weil sie „vom Schlimmsten“ ausging. Der Anwalt der Gegenseite nimmt nun einen letzten Anlauf und versucht sich in Beweiswürdigung:

Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Streit zwischen einem Mann und einer Frau es stets zu körperlichen Übergriffen kommt. Erst recht spricht keine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass stets bei einem verbalen Streit zwischen Mann und Frau die körperlichen Übergriffe eine derartige Qualität besitzen, dass die Frau sofort auszieht. … Die Zeugen konnten nicht bekunden, dass sie körperliche Übergriffe gesehen haben. Auch haben sie keine körperlichen Übergriffe gehört. … Der Zeuge S. bekundete lediglich, Hilferufe gehört zu haben wie „Karsten lass dass“. Er qualifizierte die Rufe jedoch nicht als technische Hilferufe.

Es spricht auch keine Lebenserfahrung dafür, dass später auf dem Papier etwas Sinnvolles steht, wenn man vorher Blödsinn in diesen kleinen Kasten mit dem roten Lämpchen quasselt.

UNTREUE

Keine leichten Zeiten für den Bürgermeister der Stadt Lage und seine Topbeamten. Die Staatsanwaltschaft Detmold klagt sie wegen Veruntreuung von Steuergeldern an. Die Verantwortlichen sollen laut Spiegel online Millionen für ein unnützes Therapiezentrum in den Sand gesetzt haben. Interessant ist die Sache vor allem deswegen, weil die Verschwendung von Steuergeldern bisher kaum strafrechtlich verfolgt wird, auch weil der Untreueparagraf auf die öffentliche Hand nicht so richtig passt.

ZIELGRUPPE

Aus dem Sekretariat dringt ein Hilferuf:

Mein Computer schreibt keine ü´s mehr.

Eigentlich möchte ich folgendes sagen:

Nehmen Sie erst mal ö´s. Oder ä´s. Neue ü´s sind schon bestellt.

Weil Sarkasmus jedoch an der Zielgruppe mitunter vorüber geht, lediglich einen Neustart des Systems empfohlen.

SAAL 111

SAAL 111

Die Strafrichter sind souverän, die Verteidiger sehr selbstbewusst, die Angeklagten uneins – und Staatsanwalt Johannes Puls lässt nicht locker. Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich und unterhaltsam über die Stimmung im Mannesmann-Prozess.

KÜNDIGUNG PER MAIL?

KÜNDIGUNG PER MAIL?

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in einem Urteil klargestellt, was ohnehin im Gesetz (§ 623 BGB) steht: Arbeitsverträge können nicht per e-mail gekündigt werden. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge und die Zustimmung des Betriebsrates.

Anders ist die Lage, wenn die e-mails qualifiziert elektronisch signiert sind. Darauf weist Vertretbar.de hin.

VIER-AUGEN-PRINZIP?

Das Impressum des Oberlandesgerichts München enthält den schönen Satz:

Bei Links handelt es sich zudem stets um „lebende“ (dynamische) Verweisungen; die fremden Inhalte können deshalb geändert worden sein, ohne dass das Oberlandesgericht Nürnberg hiervon Kenntnis hat.

Copy & Paste ist doch eine feine Sache.

(danke an Basti Hösch)

TROTZIG

In Potsdam steht demnächst ein Oberstaatsanwalt wegen mehrfachen Betruges vor Gericht. Er soll Reise- und Trennungsgelder zu Unrecht abgerechnet haben. Sein Anwalt erklärte laut rbb online folgendes:

„Mein Mandant hat in jeder Phase des Verfahrens die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten und bestreitet sie auch weiterhin.“

Klingt trotzig. Als glaube man nicht an die eigene Sache. Immerhin bestreiten die meisten Angeklagten. Worauf die Gerichte in der Regel herzlich wenig geben. Das sollte ein Staatsanwalt eigentlich wissen…

(link von Mathias Schindler)

PROST

Langsam wird´s unheimlich. Nachdem erst vor wenigen Tagen ein Düsseldorfer Kriminalbeamter wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, steht jetzt schon wieder ein Kollege vor Gericht. Er soll die Akten in 71 Fällen nicht bearbeitet haben, berichtet der Express.

Unverantwortlich, wie die Presse zwischen den Zeilen den Eindruck erweckt, es handele sich hier vielleicht nicht um Einzelfälle. Wer schreibt mal darüber, wie die meisten Kriminalbeamten wirklich sind – engagiert, kompetent und fair? Warum wird immer verschwiegen, was für ein hochgradig effizient geführtes Unternehmen unsere Polizei ist?

Ist gut, Frau W., ich blogge nie wieder und trinke gleichzeitig einen Wir-freuen-uns-aufs-Wochenende-Prosecco.

SIXTUS.NET

SIXTUS.NET

Der Düsseldorfer Journalist Mario Sixtus hat jetzt ein eigenes Weblog. Dort gibt es auch ein Archiv mit seinen Artikeln, u.a. aus der Zeit, Spiegel online und der Frankfurter Rundschau.

POR NO

Das Oberlandesgericht Düsseldorf kämpft für die Sauberkeit des Internet. Danach reicht es nicht aus, wenn ein deutscher Pornoanbieter die Volljährigkeit der Nutzer anhand der Personalausweisnummer überprüft. Das OLG hob, so heise online, deshalb einen Freispruch des Landgerichts Düsseldorf auf.

Im Kern dreht sich alles um den antiquierten § 184 Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornografischer Schriften strikt reglementiert. Wenn man sich überlegt, dass zehntausende anderer Anbieter aus dem Ausland legal ihre Angebote übers Internet in Deutschland an den Kunden bringen, reduziert sich die Vorschrift im Prinzip nur noch auf die Funktion eines teilweisen Berufsverbotes für die deutsche Sexbranche.

Gleiches gilt übrigens auch für den Versandhandel mit pornografischen Werken. Was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist, wird in Deutschland rigoros untersagt. Selbst der komplizierteste Alterscheck ändert nichts daran, dass Pornos per Post bei uns unter Strafe stehen. Während der Anbieter aus Flensburg also nur Softsex auf den Postweg geben darf, hat zum Beispiel der Konkurrent aus Amsterdam damit keinerlei Probleme. Die Chance, dass der Zoll die Waren rausfischt, geht gegen Null. Besonders witzig wird die Sache noch dadurch, dass sich der Besteller in Deutschland nicht strafbar macht.

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf fechten also gegen Windmühlenflügel. Damit sind aber schon andere gescheitert.