Unter der Überschrift „Opfer zahlt für den Täter“ nimmt sich die die Rheinische Post (Printausgabe 25. März) einen Düsseldorfer Amtsrichter zur Brust. Der hat einen Jugoslawen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Verlobte mit einem Besenstiel verprügelte. Bezahlen kann der Angeklagte die Geldstrafe leider nur mit dem Geld seiner Verlobten. Er ist nämlich mittellos, sie geht putzen.
Vor diesem Hintergrund und wegen diverser Vorstrafen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Die jedoch lehnte de Richter ab. Mit dem Hinweis, er wolle die zukünftige Ehe des Opfers und der Angeklagten nicht belasten, zumal die junge Frau ihre Anzeige zurückgezogen habe.
Dann hätte der Richter mal besser an die Strafprozessordnung denken sollen, merkt der Autor an: „Unter diesen Umständen hätte die Geschädigte (als Verlobte) sogar das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern. Aber über dieses Recht hat der Richter die Frau nicht informiert.“
Zum Prozessausgang heißt es: „Der Angeklagte gab sich mit der Verurteilung zufrieden. … Sei es, weil er wusste, dass seine Braut wird für die Strafe aufkommen müssen. Sei es, weil er ohne Dolmetscher und Anwalt der Verhandlung womöglich nicht ganz folgen konnte. Denn vom Richter nach seinem Familienstand gefragt, hatte der Angeklagte seinen Namen genannt.“
Ich war nicht dabei, kann könnte aber trotzdem blind sagen, wer dieses Urteil gesprochen hat.