STUDIENGEBÜHREN IN NRW

STUDIENGEBÜHREN IN NRW

Studiengebühren für Langzeitstudenten sind in Nordrhein-Westfalen zulässig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag eines Studenten ab. Dieser sollte wie alle Langzeitstudenten pro Semester 650,00 Euro zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann der Staat für Universitäten genauso Gebühren verlangen wie für andere öffentlich Einrichtungen. Der jetzige Tarif (nach Überschreitung von 150 % der Regelstudiendauer) liege noch immer weit unter den tatsächlichen Kosten.

(via Handakte WebLAWg)