KÜNDIGUNG PER MAIL?
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in einem Urteil klargestellt, was ohnehin im Gesetz (§ 623 BGB) steht: Arbeitsverträge können nicht per e-mail gekündigt werden. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge und die Zustimmung des Betriebsrates.
Anders ist die Lage, wenn die e-mails qualifiziert elektronisch signiert sind. Darauf weist Vertretbar.de hin.