Die Telekom hatte einen Kunden gemahnt. Und ihm sogar die Sperre des Anschlusses angedroht. Da er sich nur im Callcenter-Gestrüpp verirrte und schriftliche Proteste keine vernünftige Auskunft erhielt, nahm sich der Betroffene einen Anwalt. Schließlich machte die Telekom einen Rückzieher und räumte ein, dass ihre Forderung nicht besteht. Sie weigerte sich aber, die Anwaltskosten zu übernehmen. Dazu hat das Landgericht Mosbach sie jetzt verurteilt. Näheres in den Fränkischen Nachrichten.
(Danke an Dagmar für den link)