RAUSCHPILZE

Andrej Schoeke hat untersucht (4 S. PDF), ob sog. „Rauschpilze“ in Deutschland legal sind. Er kommt zum Ergebnis, dass dies der Fall ist. Zumindest wenn die Pilze aus ordentlich angemeldeten Läden innerhalb der Europäischen Union bezogen werden. Diese Geschäfte gibt es unter anderen in den Niederlanden.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Einfuhr, der Besitz und der Handel mit solchen Stoffen nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz eindeutig verboten ist. Die Frage ist also, ob das EU-Recht in diesem Fall möglicherweise deutsches Recht verdrängt.

Nach meiner Erfahrung kümmern sich deutsche Staatsanwälte und Richter nicht sonderlich um EU-Recht. Man sollte also vorsichtig sein…