PLUMPSKLO

Wer ein abgelegenes Ferienhaus anmietet, sollte nicht zuviel Komfort erwarten. Ein Urlauber hatte sich in Südschweden eine Hütte gemietet, die nach Angaben des Veranstalters mit Waschmaschine, Geschirrspüler, Dusche und „Toilette“ ausgestattet war. Statt der Toilette fanden sich aber nur ein Eimer mit Toilettenbrille und viele Plastiktüten – ein Plumpsklo, das er selbst leeren musste.

Wie Spiegel online berichtet, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Vermieter hierauf nicht hinweisen musste. „Mag die Toilette auch einfachster Art gewesen sein, durfte sie doch als Toilette bezeichnet werden.“ Das Wort stelle nur „einen Oberbegriff“ dar, unter den auch ein Plumpsklo fallen könne.

Sorry, aber für mich ist ein Eimer ein Eimer. Und keine Toilette.