ILLEGAL

Der Prozess gegen Sänger R. Kelly steht vor dem Aus. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der Richter entschieden, dass die belastenden Videos im Prozess nicht verwendet werden dürfen. Die Polizei habe das Material rechtswidrig erlangt, als sie ohne ausreichenden Grund Kellys Haus durchsuchte.

In Deutschland würden die Gerichte um so was einen Affentanz veranstalten, der letztlich zu Lasten des Angeklagten ausgeht. Zwar werden Durchsuchungen nach Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes mittlerweile häufig für rechtswidrig erklärt. Zu einem Verwertungsverbot führt das aber in den wenigsten Fällen.

Bei uns wird nämlich eine „Gesamtabwägung“ für erforderlich gehalten. Auf der einen Seite stehen die Verfahrensrechte des Beschuldigten, auf der anderen Seite das Strafinteresse des Staates. Mit den Floskeln „erhebliche kriminelle Energie“ und „Höhe der Strafdrohung“ wird es dann regelmäßig gerechtfertigt, dass rechswidrig gewonnene Beweise gegen den Beschuldigten verwendet werden können.

Deshalb werden bei uns auch munter weiter Wohnungen und Firmen wegen „Gefahr im Verzug“ durchsucht. Die Ermittler wissen längst, dass ihnen zwar per Gerichtsbeschuss die Rechtswidrigkeit bescheinigt wird, dies aber meistens keine Auswirkung auf den späteren Prozess hat.

Na ja, wir haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass Beschwerden gegen bereits vollzogenene Durchsuchungen überhaupt zulässig werden. Jetzt können wir nur darauf hoffen, dass sich in unserem Land mutige Strafrichter finden und illegal gewonnene Beweise einfach nicht mehr akzeptieren.