GRÜNE KARTE
Wer in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Wagen verwickelt ist, sollte sich immer zuerst an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Diese Einrichtung der deutschen Versicherer übernimmt normalerweise die komplette Abwicklung des Schadens und lässt sich, sofern erforderlich, sogar verklagen. In der Regel ist ein Unfall mit Auslandsberührung dann so unproblematisch wie ein normaler Schaden in Deutschland.